Immaterielles Kulturerbe

Aktualisierte Liste ohne „Korbflechten“

Korb- u. Flechtwerk.print.docx

Seit 2011steht unser Beruf auf der Liste der lebendigen Traditionen des Kantons Bern. Da unsere Tätigkeit sich nicht auf einen Kanton beschränkt, sondern im ganzen Land ausgeübt wird, war der Vorstand der Ansicht, dass Korbflechten auch auf die nationale Liste gehört. Für das damals anstehende Neuevaluationsverfahren hat er darum 2015 ein Dossier mit dem entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Kultur eingereicht.

Im Januar 2018 hat uns das Bundesamt für Kultur auf Anfrage mitgeteilt, dass unser Handwerk nicht auf die aktualisierte Liste, die im Frühling präsentiert wird, aufgenommen wurde. Es empfahl dem Verband, bis zur nächsten Aktualisierung in etwa 5 Jahren einige Kantone für unser Projekt zu gewinnen.

Die GV 2018 der IGK SCHWEIZ hat beschlossen, das Thema nicht weiter zu verfolgen. Man war einstimmig der Meinung, es sei besser, unsere Energien dafür einzusetzen, unsere lebendige Tradition in die Zukunft zu führen, als auf einer papierenen oder digitalen Liste zu erscheinen.

Da die sich die Kantone vor allem für die Präsenz ihrer regionalen Besonderheiten auf der Liste einsetzen, ist unsere grosse Verbreitung ein Hindernis für eine erfolgreiche Kampagne. Eigentlich ist das ein Widerspruch. Es entspricht aber der tourismus-orientierten Realität der Zusammensetzung der Liste.

Das Dossier kann als PDF heruntergeladen werden.